Ihr zertifizierter Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema: Keine Tierhalterhaftung bei überwiegendem Selbstverschulden des Geschädigten
Hanseatisches OLG Bremen vom 18.4.2012
Im vorliegenden Fall hatte das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen darüber zu entscheiden, ob eine Tierhalterin für den Sturz einer 17-Jährigen von ihrem Pferd einzustehen hat, an dem die 17-Jährige