Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Tierschutzrechtliche Anordnungen für eine Pferdehaltung; Umfang des erforderlichen Auslaufs und des notwendigen Futters
Pferden ist täglich eine mindestens dreistündige Auslaufmöglichkeit im Freien anzubieten und Heu oder anderes rohfaserreiches Futter so vorzulegen, dass Pausen ohne solches vier Stunden nicht überschreiten, so das VG Regensburg
VG Regensburg am 22.01.2019
Das Gericht führte dazu weiter aus,
dass,
welche Anforderungen an eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit für Pferde zu stellen sind