Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema „Bauen einer Pferdepension im Außenbereich“.
Der Bau einer Pferdepension im Außenbereich ist unzulässig, so das „VG Minden vom 13.12. 2021“. Nach Angaben des VG Minden hat damit die Klage einer Umweltschutzververeinigung gegen die Baugenehmigung der Stadt Bielefeld aufschiebende Wirkung. Der Betreiber darf laut der Eilentscheidung vorerst nicht weiterbauen.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster möglich.
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Das Gericht befand in seinem Beschluss, dass es im vorliegendem Fall auf die wesentliche Frage ankomme, ob es sich bei dem geplanten Betrieb um