Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde
Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Anbieten von Ponyreiten gegen Entgelt im Rahmen von Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen erfüllt die Voraussetzungen dieses erlaubnispflichtigen Tatbestandes, so das VG Arnsberg (Az: 8 K 8265-17).
Das Gericht führte dazu weiter aus,
dass
die Erlaubnis danach nur erteilt werden darf, wenn
Viele Kinder lieben das Ponyreiten. So harmlos dieses Vergnügen auf den ersten Blick scheint, kann es doch auch immer zu Unfällen kommen. So auch in einem vom 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschiedenen Fall.
Ein achtjähriges Mädchen aus Osnabrück hatte mit zwei anderen Kindern an einer Pony-Reitstunde in einer Reithalle
Ein Ponyhof-Betreiber muss nach dem Reitunfall eines fünfjährigen Mädchens 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Eine entsprechende Entscheidung traf das Oberlandesgericht Oldenburg am 26.11.2020, das eine Berufung des Ponyhofes ablehnte.
Eine Mutter hatte für ihre fünfjährige Tochter auf einem Ponyhof