Ihr Anwalt für Pferderecht informiertzur Frage: Ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich, wenn sich nach dem Erwerb des Pferdes Rittigkeitsprobleme zeigen?
Der BGH urteilte am 27.05.2020 (Az: VIII ZR 315/18), dass „Rittigkeitsprobleme“ durch von einem Reitpferd gezeigte Widersetzlichkeiten auch bei Vorliegen eines nicht mit Krankheitssymptomen verbundenen Kissing-Spines-Befundes -in Ermangelung einer anderslautenden Beschaffenheitsvereinbarung oder eines besonderen Vertragszwecks-kein Sachmangel darstellt.
Was war passiert:
Die Käuferin erwarb als Verbraucherin