Kaufpreis für den Hengst Kaiser Milton muss gezahlt werden
Der Käufer, der den im Oktober 2017 als Körsieger prämierten Hengst Kaiser Milton auf einer Auktion gekauft hat, muss den Kaufpreis für das Pferd bezahlen. Das hat der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts gestern entschieden.
Zum Sachverhalt: Im Oktober 2017 veranstaltete der Trakehner Zuchtverband e. V. eine Körung, bei der
Der BGH urteilte am 27.05.2020 (Az: VIII ZR 315/18), dass „Rittigkeitsprobleme“ durch von einem Reitpferd gezeigte Widersetzlichkeiten auch bei Vorliegen eines nicht mit Krankheitssymptomen verbundenen Kissing-Spines-Befundes -in Ermangelung einer anderslautenden Beschaffenheitsvereinbarung oder eines besonderen Vertragszwecks-kein Sachmangel darstellt.
Urteil vom 28.01.2019 AZ. 2 U 98 -18 (hier zu flacher Hufwinkel)
Dazu, ob eine physiologische Normabweichung (hier zu flacher Hufwinkel), welche ein Tier im Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Rahmen eines Kaufs aufweist, für sich genommen einen Sachmangel begründet, urteilte das OLG Hamm, dass auch dann noch nicht die Annahme eines Sachmangels vorliege, wenn damit das Risiko einer späteren Entwicklung klinischer Symptome verbunden sei. Von einem Sachmangel sei vielmehr erst dann auszugehen, wenn dieses Risiko deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgeht, so das Gericht.