Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Gruppenhaltung: Keine Mithaftung durch den Tierhalter eines verletzten Pferdes aus § 833 BGB

AG Freiburg im Breisgau       8.07.2022   

Im vorliegenden Fall war es zu einer Verletzung des Pferdes der Klägerin durch das Pferd der Beklagten gekommen; beide Pferde befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in einer größeren Gruppe von Pferden auf der Koppel. Die Klägerin war

Spezialkanzlei Appel

Rechtsanwältin Urte Appel
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