Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Seitenabstand eines vorbeifahrenden Fahrzeugs an Pferd und Reiter.

Das OLG Celle entschied am 10.04.2018

dass sowohl beim Passieren als auch beim Begegnen eines Reiters ein Fahrzeug – abhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls – einen Seitenabstand von wenigstens 1,50 m bis etwa 2,00 m einhalten sollte.

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Spezialkanzlei Appel

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