Steht ein Pferd Gras fressend auf der Weide, verwirklicht sich dabei nicht die typische Tiergefahr, die Voraussetzung für eine Halterhaftung ist. Mit dieser Klarstellung gab das Landgericht (LG) Lübeck der Schadensersatzklage
Im vorliegenden Fall war es zu einer Verletzung des Pferdes der Klägerin durch das Pferd der Beklagten gekommen; beide Pferde befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in einer größeren Gruppe von Pferden auf der Koppel. Die Klägerin war
Im vorliegenden Fall war es innerhalb der Gruppenhaltung von drei Pferden zu einer Schlagverletzung an eines der drei Pferde gekommen. Die Halterin des