Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema: Konkurrierende Tierhalterhaftung – passiv verhaltenes Pferd verwirklicht keine Tiergefahr
Steht ein Pferd Gras fressend auf der Weide, verwirklicht sich dabei nicht die typische Tiergefahr, die Voraussetzung für eine Halterhaftung ist. Mit dieser Klarstellung gab das Landgericht (LG) Lübeck der Schadensersatzklage