Beiträge mit Tag ‘Tierschutz’

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema: Anforderungen des Veterinäramtes hinsichtlich der regelmässigen Hufpflege

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof   20.04.2022

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vorliegendem Fall, dass die Wegnahme des streitgegenständlichen Pferdes auf der Rechtsgrundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig erfolgt sei, da das Pferd nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema „Rollkur“.

Im vorliegenden Fall erging ein Strafbefehl gegen einen Reiter, der seinem Dressurpferd durch Anwendung der „Rollkur“ während der Europameisterschaft erhebliche und auch länger anhaltende Schmerzen und Leiden billigend in Kauf nehmend zugefügt haben soll (§ 17 Nr. 2b TierSchG)

Das Amtsgericht Aachen sprach den Reiter frei, weil

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel

Das OVG Schleswig-Holstein urteilte zur Fristsetzung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel am 05.06.2019 , dass eine Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel entbehrlich ist, wenn der Tierhalter tatsächlich nicht willens oder in der Lage ist, zeitnah für eine tierschutzgerechte Unterbringung bei sich oder bei Dritten zu sorgen. Zur Info: https://dejure.org/gesetze/TierSchG/16a.html
§ Bildquelle Pixabay §

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Tierschutzrechtliche Anordnungen für eine Pferdehaltung; Umfang des erforderlichen Auslaufs und des notwendigen Futters

Pferden ist täglich eine mindestens dreistündige Auslaufmöglichkeit im Freien anzubieten und Heu oder anderes rohfaserreiches Futter so vorzulegen, dass Pausen ohne solches vier Stunden nicht überschreiten, so das VG Regensburg

 

VG Regensburg am 22.01.2019

 

Das Gericht führte dazu weiter aus,

dass,

welche Anforderungen an eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit für Pferde zu stellen sind

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Tierschutzrechtliche Anordnungen an den Umfang des erforderlichen Auslaufs.

Die Anordnung, Pferden täglich eine mindestens dreistündige Auslaufmöglichkeit im Freien anzubieten, ist rechtmäßig, wenn die bisherige Haltung die Bewegungsmöglichkeit der Tiere so einschränkt, dass sich Verhaltensstörungen gezeigt haben, oder aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkungen auf das Vorliegen von Leiden geschlossen werden kann, so das VG Regensburg am 22.01.2019

Im Urteil führte das Gericht weiter aus,

dass

welche Anforderungen an eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit für Pferde zu stellen sind, weder

Spezialkanzlei Appel

Rechtsanwältin Urte Appel
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