Im vorliegenden Fall hatte die Käuferin einen Maßsattel erworben. Diesen hatte sie, nachdem sie einen Vorführsattel, den ein Verkaufsvertreter ihr zur Probe
Im vorliegenden Fall war der vierjährige Geschädigte von einer im Eigentum des beklagten Pferdehalters stehenden elf Jahre alten Pinto-Stute abgeworfen worden, wobei er durch einen Tritt des Pferdes schwer verletzt wurde
Wer gewerbsmäßig einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Das Anbieten von Ponyreiten gegen Entgelt im Rahmen von Kindergeburtstagen und anderen Veranstaltungen erfüllt die Voraussetzungen dieses erlaubnispflichtigen Tatbestandes, so das VG Arnsberg (Az: 8 K 8265-17).
Das Gericht führte dazu weiter aus,
dass
die Erlaubnis danach nur erteilt werden darf, wenn
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau versucht, der Tochter des verklagten Pferdehalters beim Verladen eines Pferdes in den frühen Morgenstunden (es war noch dunkel) zu helfen und
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vorliegendem Fall, dass die Wegnahme des streitgegenständlichen Pferdes auf der Rechtsgrundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig erfolgt sei, da das Pferd nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels
Eine Erklärung des Eigentümers eines Pferdes, durch die er bereits in einem Zeitpunkt, in dem noch eine konservative Kolikbehandlung möglich und vorgesehen ist, einer künftig notwendig werdenden Operation zustimmt und sie beauftragt, verstößt nicht gegen § 307 Abs. 2 BGB. Eine Inhaltskontrolle scheidet aus, weil die Erklärung bestimmt, welche Hauptleistung in welchem Fall zu erbringen ist, so das OLG Köln am 05.09.2018 (Az: 5 U 26-18).
Weiter führte das Gericht aus, dass die Vorschrift des § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB, die für die Humanmedizin eine mündliche Aufklärung vorschreibt, bei der Behandlung von Tieren weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar sei, da es nicht um die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ginge und der Tierarzt nur eine Aufklärung im Großen und Ganzen und braucht kein medizinisches Wissen zu vermitteln schulde.
Zur Info:
AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
§ 307 BGB ist die zentrale Vorschrift der Inhaltskontrolle von AGB´s. Hier wird bestimmt, dass Klauseln in AGB unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessenen Benachteiligung ist gem. § 307 II BGB im Zweifel dann anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird.
Im vorliegenden Fall erging ein Strafbefehl gegen einen Reiter, der seinem Dressurpferd durch Anwendung der „Rollkur“ während der Europameisterschaft erhebliche und auch länger anhaltende Schmerzen und Leiden billigend in Kauf nehmend zugefügt haben soll (§ 17 Nr. 2b TierSchG)
Das Amtsgericht Aachen sprach den Reiter frei, weil
Röntgenologische Veränderungen in Form eines zu kleinen hinteren Hufwinkels und geringfügiger Sklerosierungen begründen isoliert betrachtet, also ohne zugleich klinische Erscheinungen, nicht einmal dann einen Sachmangel, wenn sie schon bei Kauf (hier Auktion) vorlagen, so das OLG Hamm. Denn sofern die Parteien keine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB getroffen hätten, so das Gericht, könne der Käufer eines mit individuellen Anlagen ausgestatteten Tieres auch auf hohem Preisniveau nicht erwarten, dass es dem physiologischen oder biologischen Ideal entspricht. Ebenso wenig sei die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eines Reitpferdes dadurch beeinträchtigt, dass aufgrund physiologischer Normabweichungen ein gewisses Risiko für die Entwicklung klinischer Symptome bestehe. Eine andere Bewertung sei erst dann geboten, wenn eine alsbaldige Erkrankung bereits beim Gefahrübergang sehr wahrscheinlich sei und das Risiko einer Einbuße der Verwendungsmöglichkeit als Reitpferd deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgehe.
Im vorliegenden Streitfall hatten die Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne bestimmter röntgenologischer Anforderungen getroffen, die das Pferd erfüllen musste. Vielmehr galt gem. lit. B II.1 der AGB des Beklagten derjenige Zustand als vereinbart, der sich aus den vor der Auktion jedem Interessenten zugänglichen Röntgenbildern ergab.
Das OVG Schleswig-Holstein urteilte zur Fristsetzung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel am 05.06.2019 ,
dass
eine Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel entbehrlich ist, wenn der Tierhalter tatsächlich nicht willens oder in der Lage ist, zeitnah für eine tierschutzgerechte Unterbringung bei sich oder bei Dritten zu sorgen.
Zur Info:
https://dejure.org/gesetze/TierSchG/16a.html
Im vorliegenden Fall (OLG Oldenburg 2018) hatte eine Reiterin aus New York im Alter von 58 Jahren begonnen, Reitunterricht zu nehmen. Sie suchte ein umgängliches und leichtrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd, das für sie mit ihren geringen Erfahrungen geeignet sein sollte. Der Beklagte aus dem Landkreis Emsland stellte ihr das Pferd „C“ vor. Nach drei Proberitten wurde
Nach Übergabe festgestellte Vernarbungen im Maulwinkel eines Pferdes berechtigen allein nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrags
Vernarbungen im Bereich der Maulwinkel sprechen für sich allein nicht für eine chronische Erkrankung. Der Befund kann vielmehr jederzeit aufgrund reiterlicher Einwirkung eintreten und lässt damit keinen Rückschluss auf eine Erkrankung bei Gefahrübergang zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichter Entscheidung einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Turnierpferd verneint.
Der Beklagte betreibt einen Zucht- und Ausbildungsstall für
Das OLG Hamm urteilte am 11.12.1998 , dass durch den vor einer Schleppjagd vom Veranstalter erteilten Hinweis, die Teilnahme erfolge für alle Reiter „auf eigene Gefahr“, Ansprüche eines Reiters gegen einen Pferdehalter nach § 833 BGB nicht ausgeschlossen seien.
Schadensersatzansprüche wegen bei einem Reitunfall erlittener Körperverletzungen scheiden aus so das Gericht, wenn der Verletzte bei einer Schleppjagd wesentliche Kernregeln, die von jedem Reiter zur Vermeidung von Irritationen der Pferde und dadurch bedingten Verletzungsrisiken unbedingt eingehalten werden müssten, verletzt, und durch dieses reiterliche Fehlverhalten das Ausschlagen eines Pferdes verursacht bzw. provoziert wird.
(hier: Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von einer Pferdelänge bzw. des Zwischenraums zu anderen Pferden beim Heranreiten an ein Hindernis).
Im vorliegenden Fall wandte sich der Veranstalter von drei Schleppjagden gegen eine tierseuchenrechtliche Anordnung der zuständigen veterinärmedizinischen Aufsichtsbehörde.
Pferden ist täglich eine mindestens dreistündige Auslaufmöglichkeit im Freien anzubieten und Heu oder anderes rohfaserreiches Futter so vorzulegen, dass Pausen ohne solches vier Stunden nicht überschreiten, so das VG Regensburg
VG Regensburg am 22.01.2019
Das Gericht führte dazu weiter aus,
dass,
welche Anforderungen an eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit für Pferde zu stellen sind
Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, so der BFH am 08.05.2019 (Az: VI R 8-17)
Der BFH führte in seinem Urteil u.a. aus, dass
Im vorliegenden Fall wandte sich der Veranstalter von drei Schleppjagden gegen eine tierseuchenrechtliche Anordnung der zuständigen veterinärmedizinischen Aufsichtsbehörde.
Die Anordnung lautete wie folgt:
„1. Sie haben vollständige Turnier- bzw. Tierlisten anzulegen und zu führen. Diese Listen müssen folgende Informationen/Daten enthalten: a. Sämtliche zum Zwecke des Turniers verbrachten Pferde unabhängig von ihrem tatsächlichen Einsatz unter Angabe – des Namens des Pferdes – Lebensnummer bzw. Passnummer – Transponder-Nummer, falls dem Pferd ein Transponder implantiert wurde – des Haltungsbetriebes/der Haltungseinrichtung (Bezeichnung des Betriebes/Haltung und vollständige Adresse (Ort der Unterbringung des Pferdes) sowie Name des Betreibers b. den Veranstaltungsplan für sämtliche Veranstaltungstage.
AG München, Pressemitteilung vom 16.07.2021 zum Beschluss Az.: 241 C 9143/21 vom 04.06.2021
Das Amtsgericht München wies durch Beschluss vom 04.06.2021 den Antrag einer Münchner Reitlehrerin zurück, im Eilverfahren die Betreiberin einer Münchner Pferdepension dazu zu verpflichten, ihren beiden Ponys wieder Zugang zur Weide zu eröffnen.
Die Antragstellerin hatte mit Pferdeeinstellungsvertrag vom September 2019 für ihre beiden Ponys einen Platz im Offenstall bei täglicher Fütterung und
Viele Kinder lieben das Ponyreiten. So harmlos dieses Vergnügen auf den ersten Blick scheint, kann es doch auch immer zu Unfällen kommen. So auch in einem vom 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschiedenen Fall.
Ein achtjähriges Mädchen aus Osnabrück hatte mit zwei anderen Kindern an einer Pony-Reitstunde in einer Reithalle
Die Anordnung, Pferden täglich eine mindestens dreistündige Auslaufmöglichkeit im Freien anzubieten, ist rechtmäßig, wenn die bisherige Haltung die Bewegungsmöglichkeit der Tiere so einschränkt, dass sich Verhaltensstörungen gezeigt haben, oder aus dem Ausmaß der Bewegungseinschränkungen auf das Vorliegen von Leiden geschlossen werden kann, so das VG Regensburg am 22.01.2019
Im Urteil führte das Gericht weiter aus,
dass
welche Anforderungen an eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit für Pferde zu stellen sind, weder
Ein Ponyhof-Betreiber muss nach dem Reitunfall eines fünfjährigen Mädchens 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Eine entsprechende Entscheidung traf das Oberlandesgericht Oldenburg am 26.11.2020, das eine Berufung des Ponyhofes ablehnte.
Eine Mutter hatte für ihre fünfjährige Tochter auf einem Ponyhof
Über das Risiko, dass ein narkotisiertes Pferd in der Aufwachbox stürzen und sich hierdurch erheblich verletzen kann, hat der Tierarzt ohne konkreten Anlass nicht aufzuklären, so das OLG Dresden am 15.01.2019 (Az: 4 U 1028-28)
Das Gericht führte in seinem Urteil weiter aus,
dass
Die Spezialkanzlei Appel ist seit über 25 Jahren nahezu ausschließlich auf nationales und internationales Pferderecht, Veterinärrecht und Tierrecht spezialisiert.
Kanzleigründerin Rechtsanwältin Urte Appel gilt auf dem Gebiet des Pferderechts und Veterinärrechts als einer der kompetentesten Rechtsanwälte des Landes und ist Expertin mit Doppelausbildung und der wohl umfassendsten Pferdepraxiserfahrung in Deutschland, u.a.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Pferde
Über 30 Jahre eigene Hengststation und internationale professionelle Pferdezucht
Internationale Kaufabwicklung in 32 Länder
Fachanwaltslehrgang Medizinrecht, tierärztliches Haftungsrecht, Vertragsgestaltung für Tierärzte und -kliniken
Pferdewirtschaftsmeisterin Zucht+Haltung, 230 selbst gezüchtete Fohlen
Resultiert die Eintrittspflicht des Pferdehalters einzig aus der gesetzlichen Gefährdungshaftung als Tierhalter und trifft den Verletzten demgegenüber ein leicht fahrlässiges Verhalten, indem er sich der in Reiterkreisen durchaus verbreitet genutzten Aufstieghilfe bedient
Das LG Münster urteilte am 31.07.2019 (Az: 4 O 53416) dazu wie folgt:
Weiß eine erfahrene Reiterin, dass es bei dem erstmaligen Versuch, ein Pferd auf einen Anhänger zu verladen, zu erheblichen
Im vorliegenden Fall war ein Schmied in der Stallgasse beim Passieren des Pferdes – von hinten – getreten und verletzt worden. Er verklagte daraufhin den Halter des Pferdes auf Schadensersatz.
Das Gericht befand, dass der Anspruch auf Schadensersatz eines Hufschmieds wegen eines Pferdetritts
Das Brandenburgische OLG hat am 16.02.21 entschieden, dass ein Pferdepensionsbetreiber für die Folgen einer fehlerhaften Eingliederung eines Pferdes in eine bestehende Gruppe zu haften hat.
Im vorliegenden Fall schlossen die Pferdepensionsbetreiberin und der Halter eines 1,5 jährigen Junghengstes einen Pferdeeinstellvertrag ab. Inhalt des Vertrags war
Der BGH urteilte am 27.05.2020 (Az: VIII ZR 315/18), dass „Rittigkeitsprobleme“ durch von einem Reitpferd gezeigte Widersetzlichkeiten auch bei Vorliegen eines nicht mit Krankheitssymptomen verbundenen Kissing-Spines-Befundes -in Ermangelung einer anderslautenden Beschaffenheitsvereinbarung oder eines besonderen Vertragszwecks-kein Sachmangel darstellt.