Beiträge mit Tag ‘Anwalt’

Ihr für Anwalt für Pferderecht informieren zur Frage: Ist ein Sommerekzem ein Sachmangel?

 

Pressemitteilung 7/24 vom 28.06.2024
Landgericht München I Pressestelle in Zivilsachen

 

Sommerekzem oder „Ein Pony, das keiner haben wollte“

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I hat die Klage der Käuferin einer Ponystute auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung der Unterstellungskostengegen die Verkäuferin abgewiesen (Az.: 2 O 8062/22). Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.

Im Mai 2021 hatte die spätere Erwerberin des 11 Jahre alten Ponys dieses

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema: 1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht        2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns

1. Haftung bei verneintem Zurückbehaltungsrecht        2. Voraussetzung zur Geltendmachung eines entgangenen Gewinns

 

OLG Frankfurt am Main    vom   25.01.2018

 

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin (Pferdehalterin) drei Pferde in die Pension der Beklagten gegeben. Für eines der Pferde vereinbarten die Parteien, dass

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema: Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?

Pressemitteilung des OLG Oldenburg vom 30.08.2023

Ist ein altes Rennpferd „verschlissen“ und weniger wert als ein Freizeitpferd?

Ist ein altes Rennpferd „mangelhaft“? Kann man von einem Kaufvertrag über ein solches Pferd zurücktreten? Es kommt, wie immer in der Juristerei, auf den Einzelfall an. Über einen solchen hat jetzt der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden:

Eine Frau aus dem Ammerland hatte in der Nähe von Leer das Pferd

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema: Anfechtung eines Pferdekaufvertrags wegen arglistiger Täuschung

LG Gießen        vom      23.11.2012

Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin für den Wiedereinstig sowie für den Einstieg ihrer Tochter in den Reitsport eine Trakehnerstute erworben, die von der Beklagten wie folgt beworben wurde.

„Unkomplizierte Trakehnerprämienstute zum Losreiten!
Sehr leichtrittige 8-jährige Trakehnerprämienstute, im Hauptstutbuch eingetragen mit 54 Punkten, Stutenleistungsprüfung 7,5 (Schritt 8,5; Springen 8,0). Mit feinsten Hilfen auch von Kindern problemlos zu reiten. Bei einem Stockmaß von 1,61 m ideales Junioren/Umsteigerpferd. Sehr sitzbequem …“

Bei den zwei Besichtigungsterminen hatte die Klägerin das Pferd zweimal Probe geritten und

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema: Anforderungen des Veterinäramtes hinsichtlich der regelmässigen Hufpflege

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof   20.04.2022

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof urteilte im vorliegendem Fall, dass die Wegnahme des streitgegenständlichen Pferdes auf der Rechtsgrundlage des § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TierSchG rechtmäßig erfolgt sei, da das Pferd nach dem Gutachten eines beamteten Tierarztes mangels

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Zustimmung eines Pferdeeigentümers zu einer künftig notwendig werdenden Kolikoperation.

Eine Erklärung des Eigentümers eines Pferdes, durch die er bereits in einem Zeitpunkt, in dem noch eine konservative Kolikbehandlung möglich und vorgesehen ist, einer künftig notwendig werdenden Operation zustimmt und sie beauftragt, verstößt nicht gegen § 307 Abs. 2 BGB. Eine Inhaltskontrolle scheidet aus, weil die Erklärung bestimmt, welche Hauptleistung in welchem Fall zu erbringen ist, so das OLG Köln am 05.09.2018 (Az: 5 U 26-18).

Weiter führte das Gericht aus, dass die Vorschrift des § 630e Abs. 2 Nr. 1 BGB, die für die Humanmedizin eine mündliche Aufklärung vorschreibt, bei der Behandlung von Tieren weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar sei, da es nicht um die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ginge und der Tierarzt nur eine Aufklärung im Großen und Ganzen und braucht kein medizinisches Wissen zu vermitteln schulde.

Zur Info:

  • AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Unterschied zu einer Individualabrede alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
  • § 307 BGB ist die zentrale Vorschrift der Inhaltskontrolle von AGB´s. Hier wird bestimmt, dass Klauseln in AGB unwirksam sind, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessenen Benachteiligung ist gem. § 307 II BGB im Zweifel dann anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder wenn wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird.

Bildquelle: Pixabay

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema „Rollkur“.

Im vorliegenden Fall erging ein Strafbefehl gegen einen Reiter, der seinem Dressurpferd durch Anwendung der „Rollkur“ während der Europameisterschaft erhebliche und auch länger anhaltende Schmerzen und Leiden billigend in Kauf nehmend zugefügt haben soll (§ 17 Nr. 2b TierSchG)

Das Amtsgericht Aachen sprach den Reiter frei, weil

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema: Röntgenologische Veränderungen bei Gefahrübergang stellen nicht grundsätzlich einen Sachmangel dar

OLG Hamm    Urteil vom  28.01.2019

Röntgenologische Veränderungen in Form eines zu kleinen hinteren Hufwinkels und geringfügiger Sklerosierungen begründen isoliert betrachtet, also ohne zugleich klinische Erscheinungen, nicht einmal dann einen Sachmangel, wenn sie schon bei Kauf (hier Auktion) vorlagen, so das OLG Hamm. Denn sofern die Parteien keine anderslautende Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB getroffen hätten, so das Gericht, könne der Käufer eines mit individuellen Anlagen ausgestatteten Tieres auch auf hohem Preisniveau nicht erwarten, dass es dem physiologischen oder biologischen Ideal entspricht. Ebenso wenig sei die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eines Reitpferdes dadurch beeinträchtigt, dass aufgrund physiologischer Normabweichungen ein gewisses Risiko für die Entwicklung klinischer Symptome bestehe. Eine andere Bewertung sei erst dann geboten, wenn eine alsbaldige Erkrankung bereits beim Gefahrübergang sehr wahrscheinlich sei und das Risiko einer Einbuße der Verwendungsmöglichkeit als Reitpferd deutlich über die für ein Lebewesen typischen Entwicklungsunsicherheiten hinausgehe.

Im vorliegenden Streitfall hatten die Parteien keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne bestimmter röntgenologischer Anforderungen getroffen, die das Pferd erfüllen musste. Vielmehr galt gem. lit. B II.1 der AGB des Beklagten derjenige Zustand als vereinbart, der sich aus den vor der Auktion jedem Interessenten zugänglichen Röntgenbildern ergab.

Bildquelle: www.slawik.com

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel

Das OVG Schleswig-Holstein urteilte zur Fristsetzung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel am 05.06.2019 , dass eine Fristsetzung zur Beseitigung tierschutzrechtlicher Mängel entbehrlich ist, wenn der Tierhalter tatsächlich nicht willens oder in der Lage ist, zeitnah für eine tierschutzgerechte Unterbringung bei sich oder bei Dritten zu sorgen. Zur Info: https://dejure.org/gesetze/TierSchG/16a.html
§ Bildquelle Pixabay §

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert zum Thema: Gekauftes Pferd stellt sich als unwillig und unberechenbar heraus.

Im vorliegenden Fall (OLG Oldenburg 2018) hatte eine Reiterin aus New York im Alter von 58 Jahren begonnen, Reitunterricht zu nehmen. Sie suchte ein umgängliches und leichtrittiges sowie lektionssicheres Lehrpferd, das für sie mit ihren geringen Erfahrungen geeignet sein sollte. Der Beklagte aus dem Landkreis Emsland stellte ihr das Pferd „C“ vor. Nach drei Proberitten wurde

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.09.2021

Nach Übergabe festgestellte Vernarbungen im Maulwinkel eines Pferdes berechtigen allein nicht zur Rückabwicklung des Kaufvertrags

 

Vernarbungen im Bereich der Maulwinkel sprechen für sich allein nicht für eine chronische Erkrankung. Der Befund kann vielmehr jederzeit aufgrund reiterlicher Einwirkung eintreten und lässt damit keinen Rückschluss auf eine Erkrankung bei Gefahrübergang zu. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb mit heute veröffentlichter Entscheidung einen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Turnierpferd verneint.

Der Beklagte betreibt einen Zucht- und Ausbildungsstall für

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Warnhinweis „Teilnahme erfolgt für alle Reiter auf eigene Gefahr“ führt nicht zum Haftungsausschuss unter den Beteiligten einer Schleppjagd.

Das OLG Hamm urteilte am 11.12.1998 , dass durch den vor einer Schleppjagd vom Veranstalter erteilten Hinweis, die Teilnahme erfolge für alle Reiter „auf eigene Gefahr“, Ansprüche eines Reiters gegen einen Pferdehalter nach § 833 BGB nicht ausgeschlossen seien.
Schadensersatzansprüche wegen bei einem Reitunfall erlittener Körperverletzungen scheiden aus so das Gericht, wenn der Verletzte bei einer Schleppjagd wesentliche Kernregeln, die von jedem Reiter zur Vermeidung von Irritationen der Pferde und dadurch bedingten Verletzungsrisiken unbedingt eingehalten werden müssten, verletzt, und durch dieses reiterliche Fehlverhalten das Ausschlagen eines Pferdes verursacht bzw. provoziert wird.

(hier: Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von einer Pferdelänge bzw. des Zwischenraums zu anderen Pferden beim Heranreiten an ein Hindernis).

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Tierschutzrechtliche Anordnungen für eine Pferdehaltung; Umfang des erforderlichen Auslaufs und des notwendigen Futters

Pferden ist täglich eine mindestens dreistündige Auslaufmöglichkeit im Freien anzubieten und Heu oder anderes rohfaserreiches Futter so vorzulegen, dass Pausen ohne solches vier Stunden nicht überschreiten, so das VG Regensburg

 

VG Regensburg am 22.01.2019

 

Das Gericht führte dazu weiter aus,

dass,

welche Anforderungen an eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit für Pferde zu stellen sind

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Anforderungen des landwirtschaftlichen Pferdebetriebs im ertragsteuerlichen Sinne

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft im ertragsteuerlichen Sinne erfordert eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, so der BFH am 08.05.2019 (Az: VI R 8-17) Der BFH führte in seinem Urteil u.a. aus, dass

Ihr Anwalt für Pferderecht informiert: Tierseuchenrechtliche Überwachungsmaßnahmen auch bei Schleppjagden

Im vorliegenden Fall wandte sich der Veranstalter von drei Schleppjagden gegen eine tierseuchenrechtliche Anordnung der zuständigen veterinärmedizinischen Aufsichtsbehörde.

Die Anordnung lautete wie folgt:

„1. Sie haben vollständige Turnier- bzw. Tierlisten anzulegen und zu führen. Diese Listen müssen folgende Informationen/Daten enthalten: a. Sämtliche zum Zwecke des Turniers verbrachten Pferde unabhängig von ihrem tatsächlichen Einsatz unter Angabe – des Namens des Pferdes – Lebensnummer bzw. Passnummer – Transponder-Nummer, falls dem Pferd ein Transponder implantiert wurde – des Haltungsbetriebes/der Haltungseinrichtung (Bezeichnung des Betriebes/Haltung und vollständige Adresse (Ort der Unterbringung des Pferdes) sowie Name des Betreibers b. den Veranstaltungsplan für sämtliche Veranstaltungstage.

Spezialkanzlei Appel: Über 25 Jahre spezialisiert auf Pferderecht

Kompetenz

Die Spezialkanzlei Appel ist seit über 25 Jahren nahezu ausschließlich auf nationales und internationales Pferderecht, Veterinärrecht und Tierrecht spezialisiert.

Kanzleigründerin Rechtsanwältin Urte Appel gilt auf dem Gebiet des Pferderechts und Veterinärrechts als einer der kompetentesten Rechtsanwälte des Landes und ist Expertin mit Doppelausbildung und der wohl umfassendsten Pferdepraxiserfahrung in Deutschland, u.a.

  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Pferde
  • Über 30 Jahre eigene Hengststation und internationale professionelle Pferdezucht
  • Internationale Kaufabwicklung in 32 Länder
  • Fachanwaltslehrgang Medizinrecht, tierärztliches Haftungsrecht, Vertragsgestaltung für Tierärzte und -kliniken
  • Pferdewirtschaftsmeisterin Zucht+Haltung, 230 selbst gezüchtete Fohlen
  • Fachreferentin Pferderecht Tiermedizinrecht Hufbeschlagsrecht Pferde-Sachverständige
  • Silbernes Reitabzeichen, internationale Reitsporterfolge, Ausbildertätigkeit
  • Eigene Besamungsstation
  • Zucht und Aufzucht von etlichen Rennsiegern, Dressursiegern, Körungssiegern
  • Dozentin der EUDequi (Fachvereinigung für Pferderecht) www.anwälte-pferderecht.de
  • Lektorin Fachbuch „Pferderecht: Kompakt, verständlich, praxisnah“ (v. Jost Appel), Cadmos-Verlag
  • Schiedsrichterin in Schiedsverfahren in den Bereichen Pferd und Landwirtscha

Spezialkanzlei Appel

Rechtsanwältin Urte Appel
Lahnstr. 42
D-35606 Solms
Germany